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Eine Info für die Landesverbände und Kampfrichter (Sportschießen) Klarstellung für die Regelungen.

Die Technische Kommission Sportschießen weist auf folgende Einschränkung in der Kleidung bei Wettkämpfen
hin.
Tarnkleidung (Camouflage) jeder Art und Farbe ist bei allen Disziplinen des DSB – Bereich Sportschießen –
nicht zulässig

Im Regelteil 6 – Bogenschießen – gelten die Regeln Teil 6 Sportordnung.

0.2.2 Kleidung

Zugelassen bei den Wettkämpfen des DSB sind die üblichen Schießbekleidungen sowie allg. übliche Bekleidungen.
Tarnkleidung, Zubehör (Camouflage) oder Kleidung mit militärischem Aussehen jeder Art und Farbe ist
nicht zulässig
. Disziplinspezifische Abweichungen sind in den entsprechenden Fachteilen geregelt.
Hintergrund: Wir wollen auf den Sportschießständen nicht den Eindruck einer militärischen Gruppe erwecken. In letzter Zeit wird diese Regel allerdings nicht dem Sinn nach ausgelegt. Rucksäcke, Gewehrtaschen mit einfarbiger grüner Farbe werden beanstandet. Hier hat sich die TK klar geäußert, dass diese Gegenstände nicht unter die Regel 0.2.2 fallen.

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